Webseiten, Apps und IT-Infrastruktur mit 50% Förderung vom Staat
Da wir seit 04. August 2020 auch für das Förderprogramm "go digital" autorisiert sind, können wir Sie nun auch im Rahmen von diesem Förderprogramm unterstützen. Der Bund und die Länder fördern aktuell verstärkt die Investition in die Digitalisierung. Je nach Vorhaben sind unterschiedliche Förderprogramme interessant. Im folgenden wollen wir die aktuellen Fördermöglichkeiten kurz darstellen.
"Digitalbonus Bayern" - Jeden Monat 500 Anträge möglich
Der Digitalbonus in Bayern ist ein interessantes Förderinstrument um digitale Investitionen in neue Server, eine spezialisierte Webseite oder eine App zu installieren. Hier werden bis zu 50% und maximal bis 10.000 € (Digitalbonus Standard) übernommen. Bei besonders innovativen Vorhaben sogar bis zu 50.000 € (Digitalbonus Plus) Jedoch gibt es hier ein paar Einschränkungen, so können freie Berufe von dem Digitalbonus nicht profitieren. Außerdem muss die Technik im eigenen Unternehmen zum Einsatz kommen. Wir haben schon einigen Kunden geholfen und viel Erfahrung in der Antragstellung. Gerne helfen wir Ihnen auch bei Ihrem nächsten Vorhaben.
"Go digital"
Mit dem Programm "go digital" sollen Digitalisierungsprozesse in Unternehmen gefördert werden. Mit seinen drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit" richtet sich "go-digital" gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Besonders Kunden welche die Erstellung einer neuen Webseite planen, kommen hier in den Genuss einer Förderung. Auch Apps sind zum Teil förderfähig. Das besondere hier ist, dass wir für unsere Kunden die Abwicklung und Antragstellung übernehmen. Folgende Kriterien sind hier ausschlaggebend um eine Förderung zu erhalten:
- Beauftragung bei einem autorisierten Beratungsunternehmen
- Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
- Die Förderung beträgt 50% bei einem maximalen Tagessatz von 1100 EUR. (Da sind wird deutlich darunter)
- Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Davon 20 Beratertage im Hauptmodul und ggf. 10 Tage im Nebenmodul, 2 davon für die IT-Sicherheit.
- eine zwingende Förderung von 2 Tagen für die IT-Sicherheit (Pflichtmodul) muss im Projekt enthalten sein.
- Somit ergibt sich eine theoretische Maximalförderung bei 30 Tagen von 16500 EUR pro Projekt.
- Ein Jahr nach Beendigung kann erneut ein Projekt gefördert werden.
- Die Beratungsleistung besteht aus einer grundsätzlich durchzuführenden „Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzeptes“ sowie einer möglichen aufbauenden „Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts“.
Sind uns das zu beratende Unternehmen und das geplante Vorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes und/oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.
"Digital Jetzt" - hier lohnt sich schnell sein.
Zum 7. September geht das Antragstool des BMWi für dieses Förderprogramm online. Hier können anders als im Digitalbonus Bayern auch gerade freie Berufe von einer Förderung profitieren. In diesem Förderprogramm kann auch die Qualifizierung von Beschäftigten zu digitalen Themen gefördert werden. Als Antragssteller müssen Sie lediglich 3 Mitarbeiter beschäftigen und laut Definition ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sein. Gerne helfen wir Ihnen hier bei Ihrem nächsten Vorhaben. In dem Programm wird explizit die digitale Transformation gefördert. Dazu kurz auf den Punkt gebracht die Fakten:
- Die Förderung wird dabei als Zuschuss bezahlt der nicht zurückgezahlt werden muss.
- Das Digitalisierungsprojekt muss innerhalb von 12 Monaten nach Genehmigung umgesetzt werden.
- Die Fördersumme beträgt maximal 50.000 € pro Unternehmen, bei Wertschöpfungsketten sogar 100.000 € pro Unternehmen.
- Die minimale Förderung beträgt 17.000 € in Modul 1 ( „Investition in digitale Technologien“) und 3000 € in Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“.
- Die Schulungen müssen von einem Anbieter der nach ISO 9001 oder durch Akkredtierung nach AZAV seine Qualität nachgewiesen hat durchgeführt werden.
- Alle Anträge bis zum 30.06.2021 haben Corona bedingt höhere Förderquoten. Die regulären Förderquoten in Klammern gesetzt.
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40)%.
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35)%.
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30)%.
- Als Wertschöpfungskette wenn mindestens 2 Unternehmen zusammen einen Antrag stellen gibt es sogar nochmal 5% zusätzliche Förderung pro Unternehmen.
- Investitionen im Bereich IT-Sicherheit, inklusive Datenschutz bekommen einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten.
- In strukturschwachen Regionen gibt es sogar 10 Prozent Bonus (dazu zählen die neuen Bundesländer)
- Die Bonuszahlungen werden solange gewährt bis das Budget aufgebraucht ist.
- Diese Programm ergänzt sich perfekt mit dem Programm "go digital" , d.h. ein Unternehmen kann über „go-digital“ eine geförderte Beratung erhalten und die anschließend geplante Investition im Bereich der Hard- und Software sowie der Qualifizierung der Mitarbeitenden kann über „Digital Jetzt“ bezuschusst werden. Die Implementierung der Soft- und Hardware kann über „Digital jetzt“ gefördert werden, soweit sie nicht bereits Gegenstand der Förderung über das Programm „go-digital“ ist.
Mehr Informationen zu diesem Förderprogramm sind hier zu finden: Webseite des BMWi
De-minimis-RegelungBei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden. (Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)). Alle drei Fördermöglichkeiten werden nach der De-minimis-Regelung behandelt. |