Aktueller Hinweis zu Cookies
Liebe Kunden mit dem vorliegenden Artikel möchten wir Sie kurz zum Thema „Verwendung von Cookies auf Webseiten“ informieren. Hierzu gab es in jüngster Zeit einige Gesetzesänderungen und aller Voraussicht nach werden hierzu auch nochmal Anpassungen vom Gesetzgeber kommen.
Änderungen im Umgang mit Cookies
Dazu eine kurze Erklärung zu Cookies:
Ein Cookie ist eine einfache Textdatei die der Browser lokal auf dem Computer ablegt. In dieser Datei speichert er einige Daten zum Nutzungsverhalten des Benutzers ab. Auch werden in dieser Datei Einstellungen gespeichert, die auf einer Webseite getroffen wurden. Wenn man nun das nächste Mal auf diese Webseite kommt, dann wird nachgesehen, ob es für diese Webseite ein Cookie gibt und alle notwendigen Informationen dazu ausgelesen. Da jedoch immer mehr Webseiten externe Dienste wie Google Analytics, ein Facebook-Pixel nutzen oder einfach nur YouTube-Videos auf die eigene Seite einbinden, ist es den Konzernen möglich für einzelne Nutzer ein komplettes Bewegungsprofil im Internet zu erstellen.
Was hier in den letzten Monaten passierte:
Die oben beschriebene Nachverfolgung im Internet wird von Datenschützern sehr kritisch gesehen. Deshalb wurden in den letzten Monaten einige Gesetzesänderungen dazu auf den Weg gebracht. Bisher musste man sich bei der Übergabe der Daten auf den „EU-US Privacy Shield“ berufen. Der „Privacy Shield“ ist jedoch, nach einer Klage aus Österreich, vom EuGH für nicht mehr zulässig erklärt worden. Dazu wird sicherlich von der Politik in den nächsten Monaten eine neue Vereinbarung ausgehandelt werden. Dazu haben wir weiter unten eine kurze Hintergrundinformation vorbereitet.
Was ist zu tun:
Leider bedeutet dies aber für uns als Webseitenbetreiber, dass wir unsere Datenschutztexte auf unseren Webseiten abändern müssen. Zudem müssen wir dem Benutzer über die Verwendung von Cookies informieren und ihm dabei die Wahl lassen, welche Cookies er erlaubt und welche nicht.
Wie läuft die Anpassung ab
Wir analysieren dabei Seite für Seite und schreiben uns zusammen welche Cookies auf einer Webseite vorhanden sind. Danach teilen wir diese Cookies in verschiedene Rubriken wie „technisch notwendige Cookies“, „Marketingcookies“ oder „Cookies für die Statistik“ ein. Darauf basierend bauen wir ein Auswahlfeld „Dialog“ für den Benutzer, welche Cookies er erlauben möchte. Zudem enthält der Dialog eine Erklärung zu den Cookie-Gruppen, als auch zu den Cookies im Allgemeinen. Dies ist gesetzlich so vorgegeben. Parallel dazu bauen wir ein Tool ein welches verhindert, dass vom Benutzer verbotene Cookies angelegt werden. Die von uns ermittelten Cookies teilen wir dann einem Rechtsanwalt mit, der in Absprache mit uns dafür entsprechende Textbausteine bereitstellt und die Datenschutzerklärung nach dem Einpflegen auf der Webseite nochmals prüft. Zuletzt wird die Webseite nochmals von uns anhand einer Checkliste überprüft. Danach teilen wir Ihnen das Ergebnis mit und Sie haben die Gewissheit, dass Ihre Webseite alle rechtlichen Anforderungen in diesem Zusammenhang erfüllt.
Am besten nehmen Sie kurz Kontakt mit uns auf, damit wir Ihre Webseite kurz überprüfen und Ihnen ein Angebot für die Umstellung ausarbeiten und zukommen lassen können.
Kurze Hintergrundinformation zur „EU-US Privacy Shield“:
Der EU-US Privacy Shield ist eine informelle Absprache auf dem Gebiet des Datenschutzrechts, die von 2015 bis 2016 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika ausgehandelt wurde. Das ist jedoch auch schon die zweite Absprache nachdem auch die erste den Anforderungen an den Datenschutz nicht gerecht wurde. Eine dritte Absprache wird es sicherlich geben, dennoch wird diese noch einiges an Zeit benötigen.