Mieter mit Strom beliefern - Das MIETERSTROMMODELL

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An sich ist das Thema ganz einfach. Ich habe eine PV-Anlage und möchte Bewohner in einem Haus mit eigenem Strom versorgen. Den fehlenden Strom kaufe ich einfach zu. Am Ende profitieren alle Seiten von nachhaltig erzeugtem Strom. Wenn da nicht die Bundesnetzagentur und die Stromanbieter wären. So startet man auf jeden Fall keine Energierevolution. Aber seht selbst.

Episode 1: Wer ist zuständig
Ich habe recherchiert, dass man um die 2 Cent Förderung zu erhalten, einen Antrag stellen muss. Mit Google habe ich in ganz Deutschland exakt einen Anbieter gefunden der ein solches Formular anbietet. Die Stadtwerke München. Daraus folgte, dass es ein solches Formular gibt und ich es von meinem Netzbetreiber nur bekommen muss. Also habe ich bei meinem zuständigen Netzbetreiber angerufen. Angerufen über Wochen hinweg, weil die Rufnummern meistens völlig überlastet sind und habe mich mit der Zeit von Ansprechpartner zu Ansprechpartner verbinden lassen. Schließlich habe ich eine E-Mail gesendet. Alles blieb ohne Erfolg.

Episode 2: Wie bekomme ich jetzt das Formular?
Mir wurde es nun zu blöd mich damit zu beschäftigen. Also habe ich am 4. November eine E-Mail an die Bundesnetzagentur sowie meinen Netzbetreiber gesendet. Tatsächlich hat mir mein Netzbetreiber dann am 22. Dezember geantwortet und zwar auch der richtige Ansprechpartner. Relativ kurz und auch nur mit einer einzigen Frage:

"Können Sie mir noch eine Vertragsnummer mitteilen, damit ich nach den passenden Formularen suchen kann?"

Natürlich habe ich sofort und ohne Verzug geantwortet. Dann erstmal lange nichts. Am 8. Januar habe ich nochmal nachgefragt und ein gutes neues Jahr gewunschen, wie sich das auch gehört. Am 13. Januar kam dann auch eine Antwort mit folgendem Satz: " ... anbei die Konformität mit § 19 Abs. 1 (3) i.V.m. §21 Abs. 3 EEG 2021 ("Solare Strahlungsenergie, Gebäude, Mieterstromzuschlag"). Hinweis Datenschutz: Die ganze oder teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet." 

Daraus folgerte ich dann wieder dass man nicht möchte dass das Formular noch andere in die Hände bekommen. Ist stelle mir dabei selbst die Frage: "Sollte das nicht öffentlich sein, damit auch mehr Menschen dazu angeregt werden die Netze zu schonen und Strom im Haus zu verbrauchen?" Naja, das tut ja jetzt auch nichts zur Sache, denn mein Einzelfall wurde ja schließlich fürs erste beantwortet. Formular war also da.

Episode 3: Das Formular und seine Fragen.
Die erste Frage lautete wie folgt: "Wurde die Veräußerungsform Mieterstromzuschlag bei der BNetzA beantragt?". Natürlich nicht. Mir war das ja auch nicht klar. Und die zweite Frage war dann auch nicht viel besser: "Registrierungsnummer (bei der BNetzA): ___" Auch da konnte ich nicht helfen. Daher wollte ich das recherchieren und ließ mir wegen meiner hohen Arbeitslast zeit. Ich antwortete dann am 31. Januar, mit dem Formular mit einem Nein auf die erste Frage und folgerichtig ohne Registriernummer. Dieser erwiederte dass ohne diese Daten mein Formular nicht bearbeitbar sei. Kurze Zeit darauf antwortete mir die Bundesnetzagentur tatsächlich zum ersten Mal per E-Mail mit einem angehängten PDF (was ein offizielles Schreiben darstellte). Dabei war ein Satz für mich von besonderer Bedeutung: 

Anzeigepflicht: Zu den allgemeinen Pflichten für EVU zählt z.B. die Pflicht zur Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden nach § 5 EnWG - https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/HandelundVertrieb/Lieferantenanzeige/start.html. Die Anzeigepflicht entfällt bei einer "Belieferung von Haushaltskunden ausschließlich innerhalb einer Kundenanlage". "Kundenanlagen" können z.B. insbesondere Leitungen in einem Haus oder auf einem Grundstück "hinter dem Hausanschluss" sein (§ 3 Nr. 24 a EnWG).

Ok, dachte ich mir. Das hört sich ja ganz anders an als mir das mein Netzbetreiber zu erklären versucht. Daher habe ich den Auszug postwendend an Ihn weitergesendet. Mal sehen wie es weitergeht in Episode 4.

Episode 4: Registrieren ja oder nein - wer hat Recht. Bundesnetzagentur oder Netzbetreiber oder ist alles ganz anders.

Da alles gerade soviel Spaß macht, habe ich der Regierungspartei "der Grünen" geschrieben. Schließlich sollte die Regierung davon erfahren, sonst kann man auch nichts ändern. Mal sehen was passiert. Fortsetzung folgt.